Erklärung zur Barrierefreiheit von Meine ID Austria
Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website „Meine ID Austria“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Verbesserungsarbeiten dazu sind in Entwicklung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website „Meine ID Austria“ enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Das Bundeskanzleramt ist aber bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
In einzelnen Fällen wird kein passender Alternativtext für Bilder verwendet (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
Bei der Anmeldung mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine Überschriftsebene semantisch nicht korrekt ausgezeichnet (1.3.1 Info und Beziehungen).
Tooltips können per Tastatur oder Screenreader nicht erreicht werden, werden nicht an logischer Stelle vorgelesen und bieten nur teilweise die Möglichkeit für Dismiss oder Hover (1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge, 1.4.13: Inhalt bei Hover oder Focus, 2.1.1 Tastatur).
An einer Stelle wird die Position von Inhalten beschrieben (1.3.3 Sensorische Eigenschaften).
Im Zuge der Anmeldung weisen Buttons, Links und Eingabefelder nicht genügend Kontrast zum Hintergrund auf (1.4.3 Kontrast (Minimum), 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast).
Das Label für „Benutzername/Mobiltelefonnummer“ sowie einzelne Navigationselemente sind bei Textvergrößerung auf 200% nicht mehr vollständig lesbar (1.4.4 Textgröße ändern). Der Textabstand im iframe der Anmeldung kann von Nutzerinnen und Nutzern nicht angepasst werden (1.4.12 Textabstand).
Der Button zum Ein-/Ausblenden des Benutzernamens ist nicht mittels Tastatur erreichbar (2.1.1 Tastatur).
Im angemeldeten Zustand gibt es keinen Mechanismus, um direkt vom Seitenanfang zum Inhalt zu springen (2.4.1 Blöcke umgehen).
Bei Navigation mittels Tastatur bzw. assistiven Technologien sind zwei visuell ausgeblendete Links ansteuerbar. Im Prozess zum Erteilen einer Vollmacht bleibt der Fokus auf dem Weiter-Button, wenn der nächste Schritt geladen wird (2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
Einige Expander zum Einblenden zusätzlicher Information tragen denselben Namen und können daher ohne Kontext nicht unterschieden werden (2.4.4 Linkzweck (im Kontext)).
Der Begriff „Chatbot“ ist nicht als englischsprachig ausgezeichnet (3.1.2 Sprache von Teilen).
Im Footer befindet sich eine Liste, die nicht nur Listenelemente enthält (4.1.1 Syntaxanalyse).
Nutzerinnen und Nutzer eines Screenreaders werden nicht immer über Änderungen des Status informiert (4.1.3 Statusmeldungen).
Für eingebettete Inhalte der Website oesterreich.gv.at beachten Sie bitte die dort hinterlegte Barrierefreiheitserklärung unter https://www.oesterreich.gv.at/ueber-oesterreichgvat/barrierefreiheitserklärung.html
Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramtes liegen, sind vom WZG ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.06.2024 erstellt und zuletzt am 24.01.2025 aktualisiert.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Bundeskanzleramt durchgeführten Selbstbewertung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten.
Senden Sie uns bitte Ihre Mitteilungen und Anregungen an buergerservice.oegv@brz.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere bei Meine ID Austria Daten“. Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie wenn möglich Screenshots der betroffenen Bereiche bei.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.